Mitgliedschaft
Mitglied werden
Die Mitgliedschaft steht allen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, juristischen Personen sowie Haus- und Grundeigentümern des Quartiers offen. Personen ausserhalb des Quartiers, die am Vereinszweck interessiert sind, können die Mitgliedschaft erwerben.
Im Anschluss an die Generalversammlung wird jeweils an sämtliche Haushalte ein Mitgliederbrief mit dem Ersuchen zugestellt, den Mitgliederbeitrag einzuzahlen.
Durch Einzahlung des Jahresbeitrages wird automatisch die Mitgliedschaft für das laufende Jahr und für alle Personen im selben Haushalt erworben (selber Betrag für Einzelpersonen, Paare und Familien). Die Mitgliedschaft berechtigt an der nächsten GV das Wahl- und Stimmrecht auszuüben.
Mitgliederbeitrag
Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Haushalt beträgt 20 Franken.
Mitgliedschaft auflösen
Eine bestehende Mitgliedschaft erlischt, wenn der Mitgliederbeitrag nicht mehr bezahlt wird.